Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses und gestützt auf die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen können stellenlose Personen für eine Dauer von 6 Monaten ein Berufspraktikum in der allgemeinen Bundesverwaltung oder in Institutionen des Bundes (z.B. Forschungsanstalten, Nationalpark, Landesmuseum) absolvieren. In begründeten Fällen kann die Praktikumsdauer auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden.
Der von den Arbeitslosenkassen in Rechnung gestellte Kostenanteil von 25% der Taggeldzahlungen an die PraktikantInnen wird über einen Spezialfond der Bundes beglichen, d.h. der Praktikumstelle selbst erwachsen durch die Anstellung von PraktikantInnen über dieses Programm keine Kosten.
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